AGB

Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit der UNICON ManagementberatungsgesmbH (im Folgenden „UNICON“). Zur Geltung kommt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültige Fassung der AGB.

Anmeldung

Mit der Anmeldung über die Website ist Ihre Teilnahme Seminar „Top Führungsseminar mit Pferden“ verbindlich und die Zahlungs- und Stornokonditionen werden akzeptiert.

Auftrag

Dem Kunde wird noch vor Beginn der konkreten Leistungen (Vorerhebung, Interviews,…) von UNICON der genaue Aufwand in schriftlicher Form mitgeteilt

Geheimhaltung

Für alle Informationen, die vor und im Laufe eines Projektes an UNICON und/oder an im Namen von UNICON handelnde Personen weitergegeben werden, sichern wir dem Kunden vollste Diskretion zu.

Termine

UNICON gibt dem Kunden den genauen Termin der Leistungserstellung und deren Inhalt bekannt. Danach sind diese für alle Beteiligten verbindlich. Bei Ausfall des Referenten/Beraters durch Unfall, Krankheit, höhere Gewalt etc. stellt UNICON einen Ersatzberater zur Verfügung oder trifft mit dem Kunden nach Absprache eine neuerliche Terminvereinbarung, unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche.

Verrechnung

Verrechnet werden:

  • Honorare (Tagsätze und Stundensätze nach Aufwand und Beratereinsatz)
  • Reisespesen (Kfz: amtliches Kilometergeld in der Höhe von € 0,42/km/Kfz, Mitfahrer: € 0,05/km; Flugtickets, Bahnkarten etc. nach Aufwand)
  • Aufenthaltskosten des/r Berater(s)
  • Extraleistungen (Anpassungen an die Zielgruppe, Voranalysen, Fotoprotokolle, Zusammenfassungen, Dokumentationen, etc.)
  • Fremdkosten im Auftrag des Kunden (Fremdhonorare für zugekaufte Leistungen, Telefonkosten, Kosten für nicht standardisierte Outdoor-Einheiten,…)
  • Spesen des Geldverkehrs (z.B. bei Überweisungen aus dem Ausland)

Wenn nicht gesondert angegeben beinhaltet das Honorar die Kosten für Seminarskripten und Vorbereitung der Berater. Die Abrechnung erfolgt jeweils nach erbrachter Gesamtleistung oder, bei Projekten die aus mehreren Teilen bestehen, nach erbrachter Teilleistung (Analyse, Konzept, Seminar, Workshop usw.). Gesonderte Vereinbarungen werden schriftlich im Angebot festgehalten.

Wenn durch Probleme des Auftraggebers (Terminkollisionen, Kündigungen, Entlassungen, Fusionen, Kooperationen uä.) die Leistungen nicht (wie vereinbart) erbracht werden können, verrechnen wir Gebühren nach den vereinbarten Stornobedingungen.

Spesen, im Besonderen Reise- und Aufenthaltskosten der Trainer, werden im Angebot nicht gesondert angeführt.

Zahlung

Die Seminargebühren sind nach Erhalt der Rechnung mit sofortiger Fälligkeit zu bezahlen. Sollte 10 Tage nach Rechnungslegung die Zahlung nicht auf dem UNICON Konto eingegangen sein, werden – neben den Bearbeitungsgebühren pro Mahnschreiben verrechnet.

Bankverbingung

Raiffeisenlandesbank NOE-Wien, Kto- Nr: 930 30 25, BLZ: 32000
IBAN: AT29 3200 0000 0930 3025
BIC: RLNWATWW

Rücktritt & Stornobedingungen

  • 30 bis 14 Tage vor Beginn der Leistungserbringung – 70 % des Honorars
  • ab 14 Tage vorher – 90 % des Honorars
  • ab Datum der Leistungserbringung – 100 % des Honorars
  • Coaching-Einheiten können bis 24 Stunden vor der Leistungserbringung kostenlos storniert werden. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen durch den Kunden werden 100% des Honorars fällig.

Änderungen

Änderungen und Ergänzungen zu den bestehenden Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn UNICON sich schriftlich damit einverstanden erklärt. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner gelten ebenfalls nur nach schriftlicher Bestätigung durch UNICON.

Urheberrechtsschutz

Unterlagen und Konzepte sind das Eigentum von UNICON. Die Weitergabe, Vervielfältigung, Verwendung dieser oder Teile dieser, bedarf der schriftlichen Zustimmung.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Wien.

Letztes Update: 05.09.2018