AGB

Auftrag

Dem Kunde wird noch vor Beginn der konkreten Leistungen (Vorerhebung, Interviews,…) von UNICON der genaue Aufwand in schriftlicher Form mitgeteilt. Für alle Informationen die vor und im Laufe eines Projektes an UNICON weitergegeben werden, sichern wir dem Kunden vollste Diskretion zu.

Termine

UNICON gibt dem Kunden den genauen Termin der Leistungserstellung und deren Inhalt bekannt. Danach sind sie für alle Beteiligten verbindlich. Bei Ausfall des Referenten/Beraters durch Unfall, Krankheit, höhere Gewalt etc. stellt UNICON einen Ersatzberater zur Verfügung oder trifft mit dem Kunden nach Absprache eine neuerliche Terminvereinbarung, unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche.

Verrechnung

Verrechnet werden:

  • Honorare (Tagsätze und Stundensätze nach Aufwand und Beratereinsatz)
  • Reisespesen (Kfz: amtliches Kilometergeld; Bahnkarten etc. nach Aufwand)
  • Aufenthaltskosten des/r Berater(s)
  • Extraleistungen (Anpassungen an die Zielgruppe, Voranalysen, Fotoprotokolle, Zusammenfassungen, Dokumentationen, etc.)
  • Fremdkosten im Auftrag des Kunden (Fremdhonorare für zugekaufte Leistungen, Telefonkosten, …)

Wenn nicht gesondert angegeben beinhaltet das Honorar die Kosten für Vorgespräche, Seminarskripten und Vorbereitung der Berater. Die Abrechnung erfolgt jeweils nach erbrachter Gesamtleistung oder, bei Projekten die aus mehreren Teilen bestehen, nach erbrachter Teilleistung (Analyse, Konzept, Seminar, Workshop usw.). Gesonderte Vereinbarungen werden schriftlich im Angebot festgehalten.

Wenn durch Probleme des Auftraggebers (Terminkollisionen, Kündigungen, Entlassungen, Fusionen, Kooperationen uä.) die Leistungen nicht (wie vereinbart) erbracht werden können, verrechnen wir Gebühren nach den vereinbarten Stornobedingungen.

Zahlung

Zahlungsziel ist prompt, nach Erhalt der Rechnung, ohne Abzug. Sollte 10 Tage nach Rechnungslegung die Zahlung nicht auf dem UNICON Konto eingegangen sein, werden – neben den Bearbeitungsgebühren pro Mahnschreiben – Verzugszinsen in der Höhe von 8% p.a. verrechnet.

Stornoregelung

  • 60 bis 7 Tage vor Beginn der Leistungserbringung – 70 % des Honorars
  • ab 7 Tage vorher – 90 % des Honorars
  • ab Datum der Leistungserbringung – 100 % des Honorars
  • Coaching Einheiten können bis 24 Stunden vor Leistungserbringung kostenlos storniert werden. Bei späteren Stornierungen oder Nichterscheinen durch den Kunden werden 100% des Honorars fällig.
  • Änderungen

    Änderungen und Ergänzungen zu den bestehenden Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn UNICON sich schriftlich damit einverstanden erklärt.

    Urheberrechtsschutz

    Unterlagen und Konzepte sind das Eigentum von UNICON. Die Weitergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung.

    Gerichtsstand

    Der Gerichtsstand ist Wien.

    Letztes Update: 20.02.2012

AGB